Google weiß, welche E-Mails wichtig sind

Von: Jo

Golem meldet heute:

Google erweitert seinen E-Mail-Dienst Google Mail um die sogenannte Priority Inbox. Hier schlagen E-Mails auf, die für den Nutzer besonders wichtig sind. Das soll für mehr Übersicht im überfüllten Postfach sorgen und Zeit sparen.

Die Priority Inbox steht ab sofort in einer Betaversion zur Verfügung und kann innerhalb von Google Mail aktiviert werden. Das Ganze funktioniert ähnlich wie ein Spamfilter – nur umgekehrt: Nutzer können Nachrichten als wichtig einstufen. Google Mail lernt, welche Merkmale diese E-Mails auszeichnen und kann künftig ähnliche E-Mails als wichtig einstufen.

So lernt Google beispielsweise, mit welchen Personen regelmäßig E-Mails ausgetauscht werden und auf wessen E-Mails geantwortet wird.
Google teilt den Posteingang künftig in drei Bereiche: “Wichtig und ungelesen”, “Markiert” und “Alles andere”. Neue E-Mails werden automatisch in diese Bereiche einsortiert, wobei jeder Nutzer entscheiden kann, wie groß die einzelnen Bereiche sind und wo sie angezeigt werden sollen.

Die Priority Inbox steht sowohl zahlenden Benutzern der Google Apps als auch Nutzern der kostenlosen Variante Google Mail zur Verfügung. Wer täglich mindestens 150 E-Mails erhält, soll bis zu sechs Prozent E-Mail-Bearbeitungszeit einsparen können, in der Summe eine Woche pro Jahr, rechnet Google anhand erster Erfahrungen mit dem System vor.

Den ganzen Artikel lesen Sie hier bei Golem

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Infos für Unternehmer

Von: Jo

Auf der Seite www.unternehmer.de finden Unternehmer und Selbständige jede Menge interessanter Infos rund um Gründung und Selbständigkeit, Finanzen und Steuern, Management, Marketing & Vertrieb, IT, Recht, Onlinemarketing und Banken und Versicherungen.

Kostenlos gibt es jeden Monat ein Magazin per pdf zu verschiedenen Themen.

Unternehmer.de ist das Wissensportal für Fach- und Führungskräfte in kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer. Ausgewiesene Experten publizieren auf www.unternehmer.de fundierte Ratgeberartikel. Dank eines interaktiven Web 2.0 Community-Ansatzes treten Autoren und Leser auf www.unternehmer.de in einen regen Wissens- und Meinungsaustausch.

Die Unternehmer.de-Autoren kommen aus der Praxis: Zum einen Routiniers, die sich im B2B-Bereich bereits seit Jahren einen Namen gemacht haben, aber auch jede Menge neue Gesichter, die nun den Schritt in die Öffentlichkeit wagen. Wichtigste Grundvoraussetzung für eine Autorentätigkeit auf Unternehmer.de ist Kompetenz im jeweiligen Sachgebiet.
Artikel auf Unternehmer.de sind strikt redaktionell gehalten, höchste Priorität hat der informative und ratgebende Charakter eines Artikels. Ein Aspekt, der uns fundamental von einer PR-Plattform unterscheidet.

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Eine gelungene Wissensplattform und sinnvolle web2.0 Anwendung, wie wir finden.

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Google Street View: Das eigene Haus kann ab sofort verpixelt werden

Von: Gerri

Golem meldet heute:
Google hat wie angekündigt heute eine Website freigeschaltet, auf der Hausbesitzer und Bewohner die Unkenntlichmachung ihrer Häuser in Google Street View beantragen können. Die dafür eingeräumte Frist von vier Wochen hält Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner für zu kurz und fordert Google auf, den Bürgern mehr Zeit einzuräumen.

Der Antrag auf Unkenntlichmachung kann ab sofort über eine neue Website von Google unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/ gestellt werden. Bewohner der 20 größten deutschen Städte haben vier Wochen, bis zum 15. September 2010 um 24:00 Uhr, Zeit, ihre Häuser zu markieren, damit sie schon vom Street-View-Start an unkenntlich dargestellt werden. Dabei muss das eigene Haus in der Satellitenansicht von Google Maps markiert werden und es sollten einige weitere Informationen zum Haus angegeben werden. Dazu zählen die Zahl der von außen sichtbaren Stockwerke, Form und Farbe von Dach und Fassade sowie sonstige dauerhafte Merkmale. Wer keine Angaben machen will, kann ein entsprechendes Häkchen setzen.

Angaben werden per Post verifiziert
Um sicherzustellen, dass die Anträge auf Unkenntlichmachung vom Bewohner oder Besitzer eines Hauses gestellt werden, schickt Google Antragstellern einen Verifizierungscode an die angegebene Postanschrift sowie eine E-Mail mit einem zur Verifizierung benötigten Link. Nur mit den beiden Informationen kann der Vorgang abgeschlossen werden.

Die 20 Städte, für die Street View zu Beginn zur Verfügung stehen soll, sind Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Alle, die in anderen Städten wohnen, haben mehr Zeit, ihre Häuser zu markieren, und für die anderen gilt: Auch nach dem Start von Street View kann das eigene Haus unkenntlich gemacht werden.

Den kompletten Artikel bei Golem hier lesen

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops

Von: Jo

Die IT-Recht-Kanzlei in München bringt in ihrem Newsletter eine gute Übersicht über Abmahnungen bei ebay, amazon und Online-Shops und eine Auflistung von z.Zt. 502 gängigen Abmahngründen.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen – beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

Zum Artikel gehts hier: Abmahnungen

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Mehr Farbe auf den Boden

Von: Jo

Manchmal kann man sie echt nicht mehr sehen, die durchgestylten Büros in grau, mausgrau, silbergrau, aschgrau…echt das große Grau-en… Natürlich gibts das gleiche Thema auch in beige, schwarz oder was gerade angesagt ist bei den Bürodesignern… Hauptsache, immer ordentlich in einer Farbe.

Da lob ich mir doch ein paar Farbtupfer an den Wänden oder auf dem Boden. Und genau da hab ich was gefunden: Bunte Bodenschutzmatten für unter den Schreibtischstuhl und richtig tolle Schmutzmatten für den Eingangsbereich.

Die Bodenschutzmatten gibts hier: www.bodenschutzmatte.biz und die Eingangsmatten (über die hatten wir ja schon mal geschrieben) hat www.floordesign24.de in einer wahrhaft riesigen Auswahl!

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Interessant: Lexikon für Verpackungen, Displays, Großfiguren…

Von: Jo

Bei www.triple-d.de haben wir ein Lexikon rund um Begriffe aus der Verpackungs- und Faltschachtel-Industrie gefunden.
Wer als Marketing- oder Werbeverantwortlicher schon mal ein formgestanztes Teil produzieren musste, eine individuelle Verpackung oder ein Palettendisplay brauchte oder eine Großstanzfigur für die Werbung am POS einsetzen wollte oder wer seine Kunden mit einem speziellen Mailing überraschen will: Hier wird jeder fündig.
Triple-d ist ein Anbieter individueller Verpackungslösungen und Displays ab einer Auflage von 100 Stück.
Bei Bedarf einfach anfragen…
Interessant fanden wir das Lexikon mit vielen Fachbegriffen aus der Marketingbranche. Wie oft weiß man als Verantwortlicher nicht, wie ein spezielles Teil nun wirklich heißt… hier werden Sie geholfen ;-)

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Arbeitszimmer-Regelung

Von: Jo

Kurzhinweis zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern:
Wie letzte Woche bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Arbeitszimmer-Regelung gekippt!

Für Gewerbetreibende bedeutet dies, dass vorläufig das Arbeitszimmer wieder voll abzugsfähig ist – sofern kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Diese Abzugsfähigkeit gilt erstmal solange, bis ein neue Gesetzesregelung getroffen wird. Diese wird sehr wahrscheinlich rückwirkend ab 2007 die Abzugsfähigkeit wieder auf 1.250 EUR beschränken.

Tipp: Abschlüsse inkl. Ausgaben für Arbeitszimmer dem Finanzamt einreichen – diese Fälle werden offen gehalten werden, bis der Gesetzgeber reagiert.

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Für Sie gefunden: Flipchartpapier im Sparpack

Von: Gerri

Flipchartpapier ist normalerweise rel. teuer, da es beim Beschreiben mit Flipchartmarkern nicht durchschlagen darf, gelocht sein muss und z.T. noch bedruckt ist mit Linien oder Karos.

Wir haben ein sensationell günstiges Angebot für Sie entdeckt:
http://www.whiteboard-flipchart.de/zubehoer/flipchart-zubehoer/flipchartbloecke-flipchartpapier.html

5 x 50 Blatt Papier unter 50 EUR – so günstig haben wir das noch nirgends gesehen!

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Richter kippen Arbeitszimmerregelung

Von: Chris

Mit Beschluss vom 06. Juli 2010 ist die bisherige Regelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers als verfassungswidrig anzusehen. Damit wird die seit 2007 geltende verschärfte Regelung im Steuerrecht gekippt.
Die Regelung von 2007 erlaubte den steuerlichen Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur unter bestimmten Bedingungen. Es war also nur möglich einen steuerlichen Nutzen zu ziehen, wenn das Arbeitszimmer zu Hause auch als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit galt. Es kann nicht sein, dass der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hat steuerrechtliche Abzüge von Aufwendungen geltend zu machen , obwohl für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zu Verfügung steht, als das Arbeitszimmer zu Hause.
Der Gesetzgeber ist nun vom Verfassungsgericht aufgerufen, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu treffen. Nun wird vom Bundesfinanzministerium eine sachgerechte Lösung erwartet.

Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das heimische Arbeitszimmer nun nicht mehr den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellen. Es reicht wenn der Arbeitnehmer nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtet.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Arbeitgeber keinen alternativen Arbeitsplatz für die zu verrichtenden Tätigkeiten zur Verfügung stellt.

Der Bundesfinanzhof hatte bereits mit dem Beschluss vom 25. August 2009 ernsthafte Zweifel geäußert, ob das seit dem 01.01.2007 geltende Verbot mit der Verfassung im Einklang steht. Es ging um den Fall eines Lehrerehepaares, das kein anderes Arbeitszimmer als das häusliche zur Verfügung hatte. In diesem speziellen Fall hat der BFH per Eilbeschluss das Finanzamt angewiesen, die Aufwendungen für das Arbeitszimmer bis auf weiteres auf die Lohnsteuerkarte einzutragen und diese zu akzeptieren.

Na endlich; wir, die auf den heimischen Arbeitsplatz angewiesen sind, haben lange genug auf eine Neuregelung gewartet und können nun endlich aufatmen.

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Der nächste Winter kommt bestimmt

Von: Jo

Pressemeldung von Floordirekt vom 28.07.2010:

Auch wenn man es in der derzeitigen Wettersituation kaum glauben mag: Der nächste Winter kommt garantiert und mit ihm wieder Schmuddelwetter, Nässe, Feuchtigkeit, Schneematsch und Dreck…

Floordirekt, der Spezialanbieter von Schmutzfangmatten und Bodenschutzmatten mit verschiedenen Onlineshops (z.B. www.floordesign24.de, www.schutzmatten.com), musste im letzten Herbst und Winter eine für eine Firma zwar erfreuliche, für den Kunden aber unbefriedigende Situation meistern: Restlos ausverkauft – das Lager von fast 1000 QM in Mannheim bis auf die letzte Matte leergeräumt. Auch bei den großen Versendern das gleiche Bild. Und die Hersteller kamen nicht mehr nach mit der Produktion – 4-6 Wochen Wartezeit für eine Schmutzfangmatte waren damals die Regel.

„Zwar werden wir dieses Mal unser Lager nochmals aufstocken und in den gängigen Matten noch mehr bevorraten“, so Walter Wesemeyer, GF Floordirekt, „aber Kunden sind auf der sicheren Seite und können aus einem breiten Angebot wählen, wenn sie bereits in den nächsten Wochen eine benötigte Schmutzmatte aussuchen und ordern – die ist dann in 48 Std. geliefert.“

Die Auswahl in den Shops wird immer breiter und vielfältiger. Floordirekt dürfte inzwischen der Versender mit dem europaweit breitesten Angebot an Schutzmatten sein, angefangen von Bodenschutzmatten über Schmutzfangmatten, Stufenmatten bis hin zu Spezialitäten wie Arbeitsplatzmatten und individuell gefertigten Werbematten.

Gerade in den letzten Wochen wurde das Sortiment nochmals drastisch ausgeweitet:
Eine Vielzahl hochwertiger `Use & Wash´-Premium-Designmatten wurde speziell für den Mannheimer Mattenanbieter erstellt und ist in den Shops zu bekommen. Diese Matten sehen nicht nur spitze aus, sondern sind auch in der Qualität top, mit Nitrilgummi-Rücken gegen Verrutschen und einen Flor aus strapazierfähigem High-Twist-Nylon ein Blickfang auf jedem Boden. Floordirekt gibt Farbgarantie für 100 Reinigungsgänge – genug für mehrere Winter…

Ebenfalls neu im Programm sind spezielle 3-Fasermatten mit einer in Tests festgestellten 10% höheren Schmutzfangleistung als Standardmatten. Das Besondere sind die 3 Materialstreifen – Hartfasern mit Bürsteffekt, weichere Fasern für die Aufnahme von Sand und Feuchtigkeit und ein Kombistreifen gibt dem Schmutz den Rest… Diese Matten sind als Einzelmatten und als Zuschnitt auf Maß zu bekommen und in verschiedenen neutralen Farbstellungen verfügbar.

Für Drehtüren und Eingangsbereiche von Läden, Einkaufszentren, Verwaltungen und Firmen gibt es die Profi-Schmutzschleusen. Diese meist aus Alulamellen aufgebauten und mit verschiedenen sehr robusten Schmutzfangbelägen ausgestatteten Schmutzfänger liegen meist in Bodenrahmen versenkt und sind für sehr harten Dauereinsatz mit hohem Publikumsverkehr ausgelegt. Hier erfolgt eine Maßanfertigung nach Kundenspezifikation und Abmessung entsprechend der Gegebenheiten vor Ort.

Das Konzept der nutzerspezifischen Spezialisierung und Fokussierung auf ein Thema innerhalb der Shops und die damit einhergehende Tiefe des jeweiligen Sortiments wird von den Kunden geschätzt und honoriert.
„Natürlich haben wir sehr günstige Preise – aber trotzdem ist eine Umwandlungsrate von Besuchern zu Kunden bis zu 15% eine Quote, nach der sich die meisten Onlineshops die Finger lecken würden“, meint Walter Wesemeyer zufrieden lächelnd…

Pressekontakt:
food & future Agentur für Kommunikation & Vertrieb e.K.
Tel. 06322/620533
info@food-future.de
Onlinemarketing: www.onlinemarketing-heringer.de

Über Floordirekt:
Online-Anbieter hochwertiger und trotzdem preisgünstiger Schutzmatten in verschiedenen Shops wie www.schutzmatten.com, www.floordesign24 und www.stufenmatten.biz .
Vertrieben werden Qualitätsprodukte verschiedener Hersteller aus dem Bereich Bodenschutzmatten, Schmutzfangmatten, Stufenmatten, Arbeitsplatzmatten.
Das Programm umfasst Bodenschutzmatten für Teppich und Hartboden, Schmutzfangmatten für innen und außen, Treppenstufenmatten und Antistatikmatten. Im Spezialshop www.arbeitsplatzmatten.eu werden für Kunden aus den Bereichen Gewerbe und Industrie spezielle Anti-Ermüdungsmatten, Gummimatten, Sicherheitsmatten und andere Spezialprodukte angeboten. Der Shop www.werbematten-logomatten.de bedient den Markt der individuell bedruckten Schmutzfangmatten.

Kontaktinformation:
Schutzmatten.com
Floordirekt Walter Wesemeyer
Hans-Thoma-Straße 19
68163 Mannheim
Telefon: +49 (0)621 – 32 89 93 0
E-Mail: info@schutzmatten.com
Web: www.schutzmatten.com

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