Aufgrund EU-Vorgaben könnte es demnächst schon wieder ein ganz neues Widerrufsrecht geben – das alte Neue ist ja schließlich schon ein halbes Jahr alt…
Unser Partner, die IT-Recht-Kanzlei in München, meldet heute:
Bald wieder eine neue Widerrufsbelehrung? Bundesregierung bringt Gesetzesentwurf über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge ein.
Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH im Jahr 2009 (Urteil vom 03.09.2009, Rechtssache C 489/07, der Fall „Messner“) sieht sich die Bundesregierung veranlasst das bestehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers, insbesondere die Rechtsfolgen zum Wertersatz anzupassen. In seiner Entscheidung urteilte der EuGH, dass die bestehende deutsche Regelung zum Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen, nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzug der im Fernabsatz verkauften Waren bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann, gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.
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Wir meinen: Das freut doch alle Onlinehändler – die haben ja eh nix zu tun als den ganzen Tag nur das Geld zu zählen, das sie über ihre Shops verdienen… da werden die doch das bisschen Widerrufsrecht auch mal wieder ändern können (das wievielte Mal ist das eigentlich, hab schon aufgehört zu zählen?)
Und die Abmahnanwälte freuen sich natürlich auch, wenn es wieder ein paar Millionen Shops gibt, die das nicht rechtzeitig machen… da kannman ja endlich mal wieder ein paar Serienabmahnungen rauszuschicken…
Da hilft wahrscheinlich erst mal nur: Zum nächsten Heissgetränkeautomaten marschieren, ein paar Cent reinschmeißen und sich einen guten Kaffee ziehen… und abwarten.
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