Archiv für die Kategorie ‘Auf der Tagesordnung’

Lohnfortzahlungsmissbrauch bei Krankheit aufdecken

Von: floordirekt

Mit der Detektei Fritsch Lohnfortzahlungsmissbrauch bei Krankheit aufdecken

Ihr Detektiv in München – die Detektei Fritsch hilft Ihnen dabei, den Missbrauch von Lohnfortzahlungen bei Krankheit, der dem eigenen Unternehmen zum Teil sehr großen Schaden bringen kann, aufzudecken.

Es passiert nicht selten, dass der Arbeitgeber die Krankmeldung des Arbeitnehmers anzweifelt – und das zu recht. Gerade wenn die Krankenscheine sich an Brückentagen stapeln, sich abgemeldet wird, nachdem ein Urlaubsantrag abgelehnt wurde oder gerade zu besonderen Anlässen wie einem Volksfest oder ähnlichem viele Mitarbeiter krank sind, ist berechtigt zu hinterfragen, ob wirklich alles mit rechten Dingen zugeht.

In solchen Fällen ist zu empfehlen den Detektiv München bzw. die Detektei Fritsch aus München hinzuzuziehen. Diese ist unter anderem auf den Lohnfortzahlungsmissbrauch bei Krankheit spezialisiert. Gründlich ausgebildete Detektive überprüfen, ob das Verhalten des Arbeitnehmers nicht genesungswidrig ist. Dazu gehören Verhalten, die nicht dazu dienen, um wieder gesund zu werden. Kneipenbesuche, Arbeiten in anderen Unternehmen oder auch Freizeitaktivitäten wie das Vergnügen auf dem Tennisplatz sind hier vor allem zu erwähnen.

Sollte der Arbeitnehmer entlarvt werden, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatzzahlung. Und diese sind gerade bei längeren „Krankheiten“ gar nicht so unerheblich.

Ihr Detektiv München – die Detektei Fritsch bietet eine transparente Kostenstruktur. Somit ist es jedem Unternehmer mit einfachster Rechnung möglich zu ermitteln, was die Beauftragung des Detektivs kosten und dann im Vergleich zu dem Erhalt aus der Schadensersatzzahlung einbringen wird. Machen Sie Ihre eigene Rechnung und eventuell landen Sie danach bei Ihrem Detektiv München.

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Vorsicht, Daten-Phising

Von: floordirekt

Phising-emails, das `Abfischen´ von fremden Daten über zugeschickte emails, (um damit z.B. das Konto leerzuräumen), nehmen immer mehr zu. Und inzwischen sind die z.T. so gut, dass man sich manchmal fragen muss, was echt und falsch ist.
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, um Phising-Emails zu erkennen:

Allgemeine Merkmale einer Phishing-E-Mail – es gibt einige Punkte, die den Übeltäter entlarven können. Dringende Handlungsaufforderungen, Dateianhänge oder Hinweise im Mail-Header: Diese Tipps können Ihnen helfen, eine Phishing-E-Mail zu erkennen.

  • Grammatik- und Orthografie-Fehler: Am einfachsten zu durchschauen sind E-Mails, die in fehlerhaftem Deutsch geschrieben sind. Meistens sind diese mit einem Übersetzungsdienst aus einer anderen Sprache übersetzt worden und nicht auf Deutsch geschrieben. Ein weiterer Hinweis auf übersetzte E-Mails sind Zeichensatzfehler, zum Beispiel kyrillische Buchstaben oder auch fehlende Umlaute.
  • Mails in fremder Sprache: Ebenfalls schnell als Phishing zu erkennen sind E-Mails, die auf Englisch oder Französisch verfasst sind. Sollten Sie nicht gerade Kunde einer Bank mit Sitz im Ausland sein, können Sie sicher sein, dass Sie (wenn überhaupt) E-Mails von Ihrer Bank nur auf Deutsch bekommen.
  • Fehlender Name: Ihre Bank und andere Geschäftspartner wie zum Beispiel Online-Zahlungsdienste sprechen Sie in E-Mails grundsätzlich mit Ihrem Namen an und niemals mit “Sehr geehrter Kunde” oder “sehr geehrter Nutzer”. Sehr raffinierte Phishing-Täter haben aber oftmals auch Ihren Namen schon herausgefunden.
  • Dringender Handlungsbedarf: Wenn Sie via E-Mail aufgefordert werden, ganz dringend und innerhalb einer bestimmten (kurzen) Frist zu handeln, sollten Sie ebenfalls stutzig werden. Insbesondere, wenn diese Aufforderung mit einer Drohung verbunden ist – beispielsweise, dass sonst Ihre Kreditkarte oder Ihr Online-Zugang gesperrt werden.
  • Eingabe von Daten: Die Aufforderung, persönliche Daten sowie möglicherweise PIN oder TAN einzugeben, ist ein weiterer Hinweis. Banken und Online-Zahlungsdienste werden Sie um so etwas nicht per E-Mail bitten. PIN und TAN werden niemals telefonisch oder per E-Mail von Banken abgefragt, das ist eine wesentliche Sicherheitsmaßnahme.
  • Links oder eingefügte Formulare: Banken versenden in der Regel keine E-Mails, sondern Briefe. Falls Sie doch E-Mails von Ihrer Bank erhalten, so wird diese keine Dateianhänge (wie Formulare, über die eine Eingabe gemacht werden muss) versenden. Banken und andere Dienstleister versenden nur in Ausnahmefällen E-Mails mit Links, auf die der Empfänger klicken soll. Besser ist ohnehin immer, die Internetseite selbst aufzurufen, indem sie in den Browser eingetippt wird oder per Lesezeichen gespeichert wurde.
  • Bisher noch nie E-Mails von der Bank erhalten oder kein Kunde: Wenn Ihre Bank Ihnen nie E-Mails schickt, eventuell Ihre E-Mailadresse gar nicht kennen kann, oder ein anderer Dienstleister sie kontaktiert, mit dem Sie keine Geschäftsbeziehung haben – löschen Sie die E-Mail.
  • Mailheader: Manche Phishing-Mails sind sehr gut gemacht. Die Absender-E-Mailadresse scheint vertrauenswürdig, der Link im Text auch, das Deutsch ist flüssig? Trotzdem muss diese E-Mail nicht echt sein. Auch Absenderangaben von E-Mails lassen sich fälschen. Wenn Sie – um letzte Zweifel auszuräumen – das prüfen wollen, müssen Sie sich den so genannten Mailheader anschauen. Dort steht die IP-Adresse des Absenders. Nur diese ist fälschungssicher und gibt Aufschluss über den tatsächlichen Absender.
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Auch mal wieder: Neues Widerrufsrecht?

Von: floordirekt

Aufgrund EU-Vorgaben könnte es demnächst schon wieder ein ganz neues Widerrufsrecht geben – das alte Neue ist ja schließlich schon ein halbes Jahr alt…

Unser Partner, die IT-Recht-Kanzlei in München, meldet heute:
Bald wieder eine neue Widerrufsbelehrung? Bundesregierung bringt Gesetzesentwurf über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge ein.
Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH im Jahr 2009 (Urteil vom 03.09.2009, Rechtssache C 489/07, der Fall „Messner“) sieht sich die Bundesregierung veranlasst das bestehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers, insbesondere die Rechtsfolgen zum Wertersatz anzupassen. In seiner Entscheidung urteilte der EuGH, dass die bestehende deutsche Regelung zum Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen, nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzug der im Fernabsatz verkauften Waren bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann, gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.

Den ganzen Artikel lesen Sie über den Link oben.

Wir meinen: Das freut doch alle Onlinehändler – die haben ja eh nix zu tun als den ganzen Tag nur das Geld zu zählen, das sie über ihre Shops verdienen… da werden die doch das bisschen Widerrufsrecht auch mal wieder ändern können (das wievielte Mal ist das eigentlich, hab schon aufgehört zu zählen?)
Und die Abmahnanwälte freuen sich natürlich auch, wenn es wieder ein paar Millionen Shops gibt, die das nicht rechtzeitig machen… da kannman ja endlich mal wieder ein paar Serienabmahnungen rauszuschicken…
Da hilft wahrscheinlich erst mal nur:  Zum nächsten Heissgetränkeautomaten marschieren, ein paar Cent reinschmeißen und sich einen guten Kaffee ziehen… und abwarten.

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EU-Kommission will nur noch elektronische Rechnungen

Von: floordirekt

Golem meldet heute:

Die EU-Kommission will mit elektronischen Rechnungen Kosten in Milliardenhöhe sparen. Das ehrgeizige Ziel: In zehn Jahren soll das Verfahren in der EU vorherrschend sein.

Mit einer massenhaften Umstellung auf die elektronische Rechnung könnten in der EU Kosten in Höhe von rund 40 Milliarden Euro pro Jahr gespart werden, hat die EU-Kommission ausrechnen lassen. Denn gedruckte Rechnungen sind teuer. Die Kosten für die Herstellung, den Versand und die Bearbeitung von Rechnungen auf Papier summieren sich EU-weit auf zig Milliarden Euro pro Jahr. Bisher arbeiten der Kommission zufolge zwar schon 42 Prozent der Großunternehmen mit E-Rechnungen, aber nur 22 Prozent der vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) in der EU, die die Mehrheit der Unternehmen bilden.

Aus diesem Grunde hat die Kommission am 2. Dezember 2010 in einer Mitteilung verkündet, dass sie das elektronische Rechnungswesen voranbringen wolle. Die Kommission setzt sich das ehrgeizige Ziel, bis zum Jahr 2020 die elektronische Rechnung (“E-Rechnung”) “zum vorherrschenden Verfahren der Rechnungsstellung in Europa” zu machen. Die Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) bietet laut Kommission eine “Startrampe für interoperable europäische E-Rechnungsverfahren”.

Die Pläne der Kommission:
In ihrer Mitteilung erkennt die Kommission ausdrücklich an, dass Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung zu digitalen Signaturen “zu grenzüberschreitenden Interoperabilitätsproblemen geführt haben”. Daher sei ein “besser koordiniertes Vorgehen” nötig, um das elektronische Rechnungswesen voranzubringen. Die Kommission schlägt in diesem Sinne vor, die Richtlinie 1999/93/EG über elektronische Signaturen zu überarbeiten.

Eine weitere Hürde für die elektronische Rechnung stellt das Fehlen verbindlicher und allgemein akzeptierter internationaler Standards dar. So stellt die Kommission in ihrer Mitteilung fest: “Keines der existierenden Datenformate hat bisher eine dominierende Stellung erreicht. [...] In der Folge müssen die Marktteilnehmer [...] heutzutage unterschiedliche Formate unterstützen, was umfangreiche Konvertierungen [...] nötig macht”. Die Kommission will sich daher für die Entwicklung von einheitlichen Prozessen und Datenformaten (bevorzugt auf der Grundlage von UN/CEFACT Cross-Industry Invoice (CII) v.2) engagieren.

Hier zum kompletten Artikel bei Golem

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Mal wieder eine Sicherheitslücke bei Adobe

Von: floordirekt

Golem meldet heute:
Gefährliche Sicherheitslücke in Flash, Reader und Acrobat

Adobe warnt vor einem offenen Sicherheitsloch im Flash Player, im Adobe Reader und in Acrobat. Über die PDF-Applikationen laufen bereits Angriffe. Attacken via Flash sind noch nicht bekannt. Patches für die PDF-Applikationen und den Flash Player sind in Arbeit.

Das Sicherheitsloch befindet sich nach Aussage Adobes in allen Versionen des Flash Player für Windows, Mac OS X, Linux und Android. Auch der Adobe Reader 9 und Acrobat 9 für Windows, Linux und Mac OS X sind von dem Fehler betroffen. Die Sicherheitslücke steckt hier in der authplay-dll. Angreifer können darüber die Applikation zum Absturz bringen und sich die Kontrolle über ein fremdes System verschaffen.

Nach Informationen von Adobe wird das Sicherheitsleck für die PDF-Applikationen bereits ausgenutzt. Von Angriffen auf den Flash Player ist dem Softwareanbieter hingegen nichts bekannt. Adobe Reader 8 und Acrobat 8 sind von der Sicherheitslücke nicht betroffen, das gilt auch für den Adobe Reader für Android. Wie es um das Risiko für den Adobe Reader für Windows Phone 7 bestellt ist, hat Adobe nicht verraten.

Einen Patch für den Flash Player will Adobe in eineinhalb Wochen am 9. November 2010 veröffentlichen. Drei Wochen muss gewartet werden, bis ein Update für den Adobe Reader 9 und für Acrobat 9 erscheint. Dieser soll irgendwann in der Woche vom 15. November 2010 erscheinen. Es kann damit also bis zu drei Wochen dauern, bis der Fehler korrigiert wird.

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Sicherheits-Stufenmatten unbedingt früh genug verlegen!

Von: alex

Sicherheits-Stufenmatten für eine rutschfeste TreppeBald ist es wieder Winterzeit und es wird kalt. Besonders gefährlich können nasse und glatte Stufen von Außentreppen werden. Daher sollten Sie Ihre Treppe mit speziellen Sicherheits-Stufenmatten ausstatten.

Falls Sie sich Sicherheits-Stufenmatten für den Außenbereich zugelegt haben oder demnächst zulegen wollen, sollten Sie diese möglichst noch im Herbst verlegen. Damit eine Sicherheits-Stufenmatte auch lange an der Stufe haftet, ist es nämlich wichtig, dass diese möglichst bei Temperaturen zwischen 15 °C und 20°C verlegt werden. Das Klebeband kann sich dann leichter mit der Stufe und Treppe verbinden. Im Spätsommer bis Herbst ist daher das geeignetste Wetter zum Verlegen von Sicherheits-Stufenmatten. Außerdem sollte, damit Sie möglichst lange Freude an der Stufenmatte haben, darauf geachtet werden, dass bei der Verlegung der Stufenmatten die Stufen frei von Nässe, Schmutz oder sonstigen Verunreinigungen sind.

Falls Sie es dennoch vergessen haben Ihre Stufenmatten früh genug zu verlegen und die Temperaturen schon sehr niedrig sind, können Sie mit einem Trick dennoch problemlos, aber mit etwas Aufwand verbunden, die Sicherheits-Stufenmatten verlegen. Dazu benötigen Sie lediglich einen Fön mit dem Sie die Stufen erwärmen. Dies nimmt jedoch einige Zeit in Anspruch bis jede einzelne Stufe erwärmt ist.

Falls Ihre Treppe noch ungeschützt ist, dann sollten Sie unbedingt einen Blick auf den Discount-Shop Stufenmatten.biz werfen. Dort wird ein reichhaltiges und preiswertes Angebot an Stufenmatten für den Innen- und Außenbereich angeboten. Stufenmatten gibt es in diversen Materialien wie Gummi, Alu oder Textilfaser. Jedes Material hat seine eigenen individuellen Vorzüge.

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Fit für den Job durch richtiges Essen

Von: floordirekt

Was hält Berufstätige gesund, damit sie für eine längere Lebensarbeitszeit und eine sich rasch wandelnde Arbeitswelt gut gewappnet
sind? Welchen Stellenwert nimmt hierbei die Ernährung ein?
Diese Fragen diskutierten am 14. September 2010 in Bonn die Teilnehmer des von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung beim JOB&FIT-Symposium, das in Kooperation mit dem 5 am Tag e.V. durchgeführt wurde.

Besonders wichtig ist die Versorgung am Arbeitsplatz über die Betriebskantinen und über Mitgebrachtes von zu Hause. Hier sollte versucht werden, möglichst viel Obst & Gemüse in den Speiseplan zu bekommen, wie es die 5 am Tag-Kampagne seit Jahren propagiert.

In der Kampagne zur Betrieblichen Gesundheitsförderung ist das Thema „Ernährung“ von zunehmender Bedeutung. „5 am Tag“ hat deshalb in enger Zusammenarbeit mit Catering-Unternehmen ein einfach umzusetzendes und auf Erfolgsfaktoren fokussiertes Programm entwickelt, um Beschäftigte zu einer gesünderen Ernährung am Arbeitsplatz anzuregen. Mehr Infos unter www.5amtag-arbeitsplatz.de/index.php

Wichtig auch: genügend trinken – dafür ist ein Getränkeautomat natürlich eine gute Sache. Und wenn´s mal schnell gehen muss mit der Außer-Haus-Verpflegung: Verpflegungsautomaten gibts fast an jeder Ecke…

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Neue Rundfunkgebühren laut Gutachten verfassungswidrig

Von: floordirekt

Golem meldet heute:
Rundfunkgebührenreform laut Sixt-Gutachten verfassungswidrig

Die geplante Reform der Rundfunkgebühren stößt nicht nur aus Datenschutzgründen auf Kritik, sondern soll laut einem neuen Gutachten auch teilweise verfassungswidrig sein. Das Gutachten wurde vom Autovermieter Erich Sixt in Auftrag gegeben.

Sixt und verschiedene Wirtschaftsverbände befürchten deutlich höhere Mehrbelastungen für die Wirtschaft, obwohl die Umstellung auf die neue Form der Erhebung ursprünglich “aufkommensneutral” ausfallen sollte. Sixt hatte deshalb laut Wirtschaftswoche ein Gutachten erstellen lassen und kürzlich an die Staatskanzleien verschickt.

In dem Sixt-Gutachten zeigt der Staats- und Medienrechtsexperte Christoph Degenhardt, dass die Umstellung der ARD und dem ZDF 1,6 Milliarden Euro an Mehreinnahmen in die Kassen spiele. 2009 hatten die öffentlich-rechtlichen Sender 7,6 Milliarden Euro allein aus Gebühren eingenommen. Möglich sei das, da die geplante Reform nicht nur in Bezug auf Mietfahrzeuge, sondern auf alle gewerblichen Kraftfahrzeuge in mehreren Punkten verfassungswidrig sei.

So würden Nutzer von Mietfahrzeugen anders als Betriebsangehörige, die gemeinsam Radio hörten, gar keine Empfangsgemeinschaft bilden. Zudem handle es sich um einen Systembruch, wenn die Gebühr künftig pro Haushalt erhoben, bei Mietfahrzeugen jedoch weiter pro Gerät kassiert würde.

Den kompletten Artikel bei Golem hier lesen

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Wenn der gelebte Traum zum Albtraum wird – Teil 1

Von: alex

Seit über  10 Jahren betreiben wir, meine Frau und ich, eine kleine Imbiss-Bude. Anfangs mit viel Erfolg, doch seit ungefähr einem Jahr verkaufen wir immer weniger. Die Kunden sind ausgeblieben, der Umsatz ist gefallen und die Kosten sind trotzdem, aufgrund höherer Mietpreise und Nebenkosten, gestiegen.

Ein Jahrzehnt hat unser Konzept – Currywürste, Bratwürste, Pommes und verschiedene Schnitzelvariationen – funktioniert. Nun stehen wir kurz vor der Pleite. Die Lieferantenrechnungen werden aufgeschoben und wir sind ständig auf der Suche nach neuen Krediten. Zunächst haben wir uns Geld bei unseren Freunden, Bekannten und Verwandten geliehen, doch auch diese können bzw. wollen uns nicht weiter aushelfen. Bei unserer Hausbank haben wir auch schon probiert, an neue Kredite zu gelangen. Leider ohne Erfolg. „Wir brauchen einen aussagekräftigen Geschäftsplan und ein in sich schlüssiges Vertriebskonzept“ sagte der Bankangestellte zu mir. Da will mir doch tatsächlich ein Bankangestellter sagen, wie ich mein Geschäft zu führen habe.

Die Tage vergingen, die Rechnungen und Mahnungen häuften sich, die Nächte wurden immer kürzer, es plagten mich Albträume und Existenzängste und die Kunden blieben auch weiterhin aus. Immer mehr zweifelten wir an uns und unserer Geschäftsidee. Mein Traum wurde zum Albtraum. Schwitzend und keuchend wachte ich Nacht für Nacht auf. Mit meiner Frau habe ich auch immer weniger geredet, manchmal haben wir uns auch gegenseitig Vorwürfe gemacht. Nach einem ganz heftigen Streit, wir standen kurz vor der Scheidung, haben wir uns dann ruhig zusammengesetzt und ausführlich die ganze Nacht über uns und unsere „gemeinsame“ Zukunft  besprochen. Wir haben uns dafür entschieden, nicht aufzugeben. Außerdem hatten wir auch noch zwei Angestellte, für die wir auch die soziale Verantwortung zu tragen hatten und eine alternative Lösung – z. B. Angestellte entlassen, Geschäft schließen, Insolvenz anmelden, neuen Job suchen – wollten wir nicht. Wir sind Kämpfernaturen und geben uns so leicht nicht geschlagen.

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Wohin fliesst das Steuergeld?

Von: floordirekt

Golem stellt heute vor: Offenerhaushalt.de

Was passiert mit dem Steuergeld? Welches Ministerium bekommt welchen Anteil? Das Onlineangebot Offenerhaushalt.de visualisiert diese Informationen aus dem Bundeshaushalt.

Was passiert eigentlich mit den Steuern, die wir jedes Jahr bezahlen? Die Antwort darauf gibt der Bundeshaushalt, den das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Doch wer kann oder will sich schon durch tausende Seiten durcharbeiten? Das Internetangebot Offenerhaushalt.de illustriert, welches Ministerium wie viel Anteil an den Steuereinnahmen des Bundes erhält.

Hinter dem Angebot steht eine Gruppe namens Tactical Tools, die nach eigenen Angaben “mit aktueller Webtechnologie Politik-Software und Werkzeuge für engagierte Bürger und für eine offene, transparente Demokratie zum Mitmachen” entwickelt.

Ziel von Offenerhaushalt.de sei, offenzulegen, “wie der Staat die Mittel seiner Bürger einsetzt”, schreiben die Entwickler auf der Seite. “Wir sind uns sicher, den Bundeshaushalt damit leichter verständlich zu machen. Dadurch möchten wir einen Beitrag dazu leisten, Regierungshandeln transparenter und nachvollziehbarer zu machen.”

Den komletten Artikel finden Sie über den Link oben

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