Archiv für die Kategorie ‘Auf der Tagesordnung’

Wohin fliesst das Steuergeld?

Von: floordirekt

Golem stellt heute vor: Offenerhaushalt.de

Was passiert mit dem Steuergeld? Welches Ministerium bekommt welchen Anteil? Das Onlineangebot Offenerhaushalt.de visualisiert diese Informationen aus dem Bundeshaushalt.

Was passiert eigentlich mit den Steuern, die wir jedes Jahr bezahlen? Die Antwort darauf gibt der Bundeshaushalt, den das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Doch wer kann oder will sich schon durch tausende Seiten durcharbeiten? Das Internetangebot Offenerhaushalt.de illustriert, welches Ministerium wie viel Anteil an den Steuereinnahmen des Bundes erhält.

Hinter dem Angebot steht eine Gruppe namens Tactical Tools, die nach eigenen Angaben “mit aktueller Webtechnologie Politik-Software und Werkzeuge für engagierte Bürger und für eine offene, transparente Demokratie zum Mitmachen” entwickelt.

Ziel von Offenerhaushalt.de sei, offenzulegen, “wie der Staat die Mittel seiner Bürger einsetzt”, schreiben die Entwickler auf der Seite. “Wir sind uns sicher, den Bundeshaushalt damit leichter verständlich zu machen. Dadurch möchten wir einen Beitrag dazu leisten, Regierungshandeln transparenter und nachvollziehbarer zu machen.”

Den komletten Artikel finden Sie über den Link oben

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Hilfe für die Kinder in Ladakh, Himalaya

Von: floordirekt

Das haben wir gerade gefunden und finden es richtig unterstützenswert:
Lothar Seifert, Internet-begeisterter Kameramann und Himalaya-Kenner, hat einen Kalender mit Motiven aus dem Himalaya drucken lassen und spendet die Hälfte der Einnahmen für die Überflutungsopfer in Ladakh, hauptsächlich für warme Kinderkleider, und die andere Hälfte an Kinder in Nepal.

Wer das unterstützen möchte: Einfach einen, zwei oder ganz viele Kalender kaufen – Weihnachten und die Frage nach den Geschenken ist auch nicht mehr weit…
Hier klicken: Kinderhilfe Ladakh – Kalender für Kinderkleider

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Generation der “Billig-Konsumenten” – leider oftmals mit fatalen Folgen

Von: alex

Auf den ersten Blick freut sich natürlich jeder Verbraucher über gesunkene Preise. Trotzdem sollten die Preissenkungen kritisch betrachtet werden, da diese immer öfter zu Lasten der Qualität gehen. Dies trifft besonders im Lebensmittelbereich zu. Skandale über Gammelfleisch und verseuchte Lebensmittel hören die Verbraucher nur zu oft.

Doch leider wird der Verbraucher nun auch mit üblen Tricks getäuscht – u. a. mit Mogelpackungen, Lebensmittel-Imitaten und Zusatzstoffen.

Künstlicher Käse, unechter Schinken und Schokoladeneis ohne Schokolade sind nur wenige der vielen im Umlauf befindlichen Imitate.  Die Hersteller müssen zwar auf den Verpackungen Angaben wie die Verkehrsbezeichnung und das Zutatenverzeichnis angeben, dem Kunden hilft dies jedoch nicht wirklich weiter, da der Wocheneinkauf mehrere Stunden dauern würde, wenn man jede Verpackung gründlich und gemäß der Angaben überprüfen will. Ganz zu schweigen davon, dass in fast jedem Lebensmittel auch schwerverständliche Zutaten – u. a. Ascorbinsäure, Johannisbrotkehrnmehl, E-Nummern… – angegeben sind, die in normalen Dosierungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit haben.

Verbraucher, die Medien und Verbraucherverbände sprechen gar von betrügerischen Absichten der Anbieter und einer “Veräppelung” des Bürgers. Daher fordern immer mehr Verbraucher und die Verbraucherzentrale entsprechende Kennzeichnungen für sog. Lebensmittel-Imitate.

Doch nicht bei jedem Produkt steht “billig” für minderwertige Qualität. Vor allem in der Elektronikbranche kann der Verbraucher einige gute Schnäppchen bekommen. Besonders günstig kann man auch bei Online-Händlern einkaufen, da diese sich die Kosten für ein Geschäft und das Verkaufspersonal sparen können. Dennoch sollte man auch bei diesen einen Preisvergleich machen. Wir haben ihn gemacht und viele Online-Händler bieten ihre Ware zu völlig unterschiedlichen Preisen an. Der Online-Händler “Floordirekt” hat uns jedoch mit seinen Preis-Schnäppchen völlig begeistert und umgehauen. Vergleichen lohnt sich!

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Google Street View: Das eigene Haus kann ab sofort verpixelt werden

Von: alex

Golem meldet heute:
Google hat wie angekündigt heute eine Website freigeschaltet, auf der Hausbesitzer und Bewohner die Unkenntlichmachung ihrer Häuser in Google Street View beantragen können. Die dafür eingeräumte Frist von vier Wochen hält Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner für zu kurz und fordert Google auf, den Bürgern mehr Zeit einzuräumen.

Der Antrag auf Unkenntlichmachung kann ab sofort über eine neue Website von Google unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/ gestellt werden. Bewohner der 20 größten deutschen Städte haben vier Wochen, bis zum 15. September 2010 um 24:00 Uhr, Zeit, ihre Häuser zu markieren, damit sie schon vom Street-View-Start an unkenntlich dargestellt werden. Dabei muss das eigene Haus in der Satellitenansicht von Google Maps markiert werden und es sollten einige weitere Informationen zum Haus angegeben werden. Dazu zählen die Zahl der von außen sichtbaren Stockwerke, Form und Farbe von Dach und Fassade sowie sonstige dauerhafte Merkmale. Wer keine Angaben machen will, kann ein entsprechendes Häkchen setzen.

Angaben werden per Post verifiziert
Um sicherzustellen, dass die Anträge auf Unkenntlichmachung vom Bewohner oder Besitzer eines Hauses gestellt werden, schickt Google Antragstellern einen Verifizierungscode an die angegebene Postanschrift sowie eine E-Mail mit einem zur Verifizierung benötigten Link. Nur mit den beiden Informationen kann der Vorgang abgeschlossen werden.

Die 20 Städte, für die Street View zu Beginn zur Verfügung stehen soll, sind Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Alle, die in anderen Städten wohnen, haben mehr Zeit, ihre Häuser zu markieren, und für die anderen gilt: Auch nach dem Start von Street View kann das eigene Haus unkenntlich gemacht werden.

Den kompletten Artikel bei Golem hier lesen

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Arbeitszimmer-Regelung

Von: floordirekt

Kurzhinweis zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern:
Wie letzte Woche bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Arbeitszimmer-Regelung gekippt!

Für Gewerbetreibende bedeutet dies, dass vorläufig das Arbeitszimmer wieder voll abzugsfähig ist – sofern kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Diese Abzugsfähigkeit gilt erstmal solange, bis ein neue Gesetzesregelung getroffen wird. Diese wird sehr wahrscheinlich rückwirkend ab 2007 die Abzugsfähigkeit wieder auf 1.250 EUR beschränken.

Tipp: Abschlüsse inkl. Ausgaben für Arbeitszimmer dem Finanzamt einreichen – diese Fälle werden offen gehalten werden, bis der Gesetzgeber reagiert.

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Richter kippen Arbeitszimmerregelung

Von: alex

Mit Beschluss vom 06. Juli 2010 ist die bisherige Regelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers als verfassungswidrig anzusehen. Damit wird die seit 2007 geltende verschärfte Regelung im Steuerrecht gekippt.
Die Regelung von 2007 erlaubte den steuerlichen Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur unter bestimmten Bedingungen. Es war also nur möglich einen steuerlichen Nutzen zu ziehen, wenn das Arbeitszimmer zu Hause auch als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit galt. Es kann nicht sein, dass der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hat steuerrechtliche Abzüge von Aufwendungen geltend zu machen , obwohl für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zu Verfügung steht, als das Arbeitszimmer zu Hause.
Der Gesetzgeber ist nun vom Verfassungsgericht aufgerufen, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu treffen. Nun wird vom Bundesfinanzministerium eine sachgerechte Lösung erwartet.

Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das heimische Arbeitszimmer nun nicht mehr den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellen. Es reicht wenn der Arbeitnehmer nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtet.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Arbeitgeber keinen alternativen Arbeitsplatz für die zu verrichtenden Tätigkeiten zur Verfügung stellt.

Der Bundesfinanzhof hatte bereits mit dem Beschluss vom 25. August 2009 ernsthafte Zweifel geäußert, ob das seit dem 01.01.2007 geltende Verbot mit der Verfassung im Einklang steht. Es ging um den Fall eines Lehrerehepaares, das kein anderes Arbeitszimmer als das häusliche zur Verfügung hatte. In diesem speziellen Fall hat der BFH per Eilbeschluss das Finanzamt angewiesen, die Aufwendungen für das Arbeitszimmer bis auf weiteres auf die Lohnsteuerkarte einzutragen und diese zu akzeptieren.

Na endlich; wir, die auf den heimischen Arbeitsplatz angewiesen sind, haben lange genug auf eine Neuregelung gewartet und können nun endlich aufatmen.

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Web vor dem Kollaps – Fast alle Adressen weg

Von: floordirekt

Pressetext Austria meldet heute: Teurer IP-Handel durch IPv4-Engpass droht

Dem Internet droht ein Wachstumsstillstand. Innerhalb der kommenden zwölf Monate wird der Vorrat an IP-Adressen endgültig aufgebraucht sein. Verantwortlich dafür ist das jahrelange Festhalten am veralteten IPv4-Protokoll, das durch seine 32-Bit-Ausrichtung nur knapp über vier Mrd. IP-Adressen bietet. Gerade einmal 234 Mio. Adressen sollen derzeit noch verfügbar sein

“Seit Jahren mahnen Experten zum Umstieg auf das neue IPv6-Protokoll. In der Realität geht der Traffic diesbezüglich aber immer noch gegen null”, analysiert Nic.at-Geschäftsführer Richard Wein im Interview mit pressetext. Den verschleppten Umstieg erklärt sich Wein mit dem fehlenden wirtschaftlichen Druck. “Da derzeit noch IP-Adressen zur Verfügung stehen und alles wie gehabt funktioniert, sehen alle Beteiligten keinen Grund, in die neue Technologie zu investieren.”

Wein und anderen Experten zufolge ist die derzeitige Ruhe aber trügerisch. Denn werden die IP-Adressen in den kommenden ein bis zwei Jahren tatsächlich knapp, droht ein teurer Handel um die verbleibenden Ressourcen. Wer dann schnell einen neuen DSL-Anschluss anmelden und nutzen will, wird tief in die Tasche greifen oder auf frei werdende Adressen warten müssen, so das Worst-Case-Szenario.

“Schon fünf nach zwölf”
Neben den Access- und Content-Providern sowie den Geräteherstellern sollten aber auch Unternehmen und Privatpersonen das Thema IPv6 nicht mehr länger von sich wegschieben. “Was den Umstieg betrifft, ist es ohnehin bereits fünf nach zwölf. Wer jetzt Hardware-Strukturen und interne Prozesse adaptiert, muss definitiv auf IPv6-Kompatibilität achten”, mahnt Wein. Privatpersonen sollten dies etwa bei der Anschaffung eines neuen Routers berücksichtigen.

Redakteur: Martin Jan Stepanek
email: stepanek@pressetext.com
(Den kompletten Artikel finden Sie über den Link bei Pressetext Austria)

Und noch eine ganz handfeste Empfehlung: Seit Monaten ziehen die Rohstoffpreise an und die Chinesen horten alle möglichen Rohstoff-Produkte bzw. kaufen sich in entsprechende Unternehmen weltweit ein. Unsere Experten befürchten daher ein Anziehen der Preise auch bei Betriebsausstattungs-Produkten, die vorwiegend aus Metall hergestellt sind, wie z.B. Leitern, Regale und Sackkarren. Deshalb am besten möglichst bald im Shop www.betriebsausstattung-guenstig.de vorbeischauen und zu Tiefstpreisen investieren!

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Windows 7 und Windows Server 2008 R2

Von: floordirekt

Service Pack 1 kommt im ersten Halbjahr 2011

Im ersten Halbjahr 2011 will Microsoft die Arbeiten am Service Pack 1 für Windows 7 und Windows Server 2008 R2 abgeschlossen haben. Seit über einer Woche kann die Betaversion des Service Pack 1 ausprobiert werden.

Bis Microsoft den geplanten Termin für das Service Pack 1 (SP1) für Windows 7 und Windows Server 2008 R2 bekannt gab, war noch vermutet worden, dass die fertige Version noch dieses Jahr erscheint. Zumal die Betaversion bereits seit über einer Woche zu haben ist. Warum es noch viele Monate dauert, bis der Betatest abgeschlossen ist, ist nicht bekannt.

Kompletten Artikel lesen bei Golem

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Wenn das Auto zum “Backofen” wird!

Von: alex

Temperaturen von über 35° Celsius im Schatten lassen zur Zeit ganz Deutschland schwitzen. Dieser heiße Sommer sorgt aber nicht nur draußen für extreme Termperaturen, sondern vor allem auch in Fahrzeugen. Binnen weniger Minuten erhitzt sich die Luft in einem Auto bei geschlossenen Fenstern auf über 50° Grad Celsius. Die Armaturen, das Lenkrad und die Gurte können sogar auf bis über 70° Grad Celsius erhitzt werden. Diese Temperatur ist so extrem, dass sie zu Hautverbrennungen führen kann.
Deswegen ist es ratsam, diese “Hot Spots” mit einem weißen Tuch, einem Faltkarton oder mit Aluminiumfolie abzudecken. Diese kleinen Hilfsmittel verhindern das Gröbste und man bekommt sie auch sehr kostengünstig.
Wenn man denkt, ein leicht geöffnetes Seitenfenster schafft es, gegen diesen enormen Hitzestau im Auto anzukämpfen, ist man im Irrtum. Die Temperatur im Innenraum eines Fahrzeuges steigt pro Minute durchschnittlich um etwa ein Grad Celsius. Jeder kann sich jetzt ausrechnen, wie schnell enorme Rekordtemperaturen erreicht sind.

Dies ist vor allem für Kinder und Haustiere gefährlich. Selbst kleine Stopps können da schon zur Todesfalle werden, wenn Sorglosigkeit, Stress und die Hitze zusammenspielen.
Ein Kleinkind oder ein Säugling hat nun mal nicht die gleiche körperliche Belastungsgrenze wie ein Erwachsener und ist demnach hoch gefährdet. Selbst bei nur kurzen Zwischenstopps kann es zu Kreislaufbeschwerden, Ohnmachtsanfällen oder sogar bis hin zur Lebensgefahr führen. Ebenso risikoreich ist es, seinen geliebten Hund bei diesem Wetter im Fahrzeug zu lassen. Und sei es nur um einen kurzen Einkauf zu tätigen. Hunde besitzen nicht die selbe Anzahl an Schweissdrüsen wie Menschen. Sie schwitzen mit der Zunge, indem sie hecheln. Bei den Vierbeinern kann es schon nach wenigen Minuten zum Hitzschlag kommen, der zum Tod führt oder irreperable Hirnschäden hinterlässt.

Man sollte aber auch darauf achten, wie man die Klimaanlage einsetzt. Der Gebrauch birgt durchaus Gefahren. Bei Menschen mit Kreislaufproblemen kann es beim Aussteigen aus dem dann abgekühlten Wageninneren in die draußen herrschende Hitze zu einem Hitzschlag kommen.

Die Differenz zwischen Aussen- und Innentemperatur sollte nicht mehr als 8° Celsius betragen. Selbst durch diesen doch geringen Temperaturunterschied tritt der gewünschte Kühleffekt ein, und beim Aussteigen hat der Körper keine großen Probleme, sich an den Temperaturunterschied zu gewöhnen. Man sollte die Klimaanlage aber zumindest einmal pro Jahr checken lassen. Ca. 10 % des Kältemittels verflüchtigen sich pro Jahr von selbst. Ausserdem kann Kühlmittel durch undichte Schläuche und Dichtungen verloren gehen.

Auch wichtig, vor allem für seine Mitmenschen: An den eigenen Körpergeruch denken und an die Möglichkeiten, was man dagegen tun kann. Schauen Sie hier mal in unseren Partnerblog www.koerperpflege-artikel.eu. Der Unternehmerverband mittelständische Wirtschaft hat sogar schon eine Deopflicht am Arbeitsplatz gefordert – wir wissen nicht, ob das ein verspäteter Aprilscherz war, Fakt ist:  “Stinkende Zeitgenossen” sind nicht angenehm und können das Betriebsklima ganz schön belästigen…

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4. Juli – Unabhängigkeit!

Von: alex

Am Sonntag den 4. Juli wurde nicht nur in den USA der Tag der Lossagung vom Königreich Großbritanien gefeiert, nein, auch bei uns im tiefsten Bayer knallten die Korken; und zwar haben die Nichtraucher endlich einen Erfolg gegen die knallharte Tabaklobby erzielt.
In einer bahnbrechenden und überraschend klaren Entscheidung stimmten 67 % der Bayern für ein Rauchverbot ohne Ausnahmen in Kneipen, Wirtshäusern, Bars, Diskotheken und Bierzelten. Die Wahlbeteiligung lag allerdings nur bei 37 %.
Nach einer langen, nervtötenden politischen Diskussion, die provinziell und teils fanatisch geführt wurde, ist man nun endlich zu einem Ende gekommen.
Dank des von der ÖPD initiierten Volksbegehren, dem Verteilen von Flyern durch freiwillige Helfer und der Vernunft der Bürger,  sind die Bayern jetzt rauchfrei.  Die ÖDP ist es auch, die sich nun dafür stark macht, dieses Rauchverbot in ganz Deutschland durchzusetzen.

Die Medaille hat allerdings zwei Seiten, denn ich möchte weder das falsche Freiheitsverständnis der “Freunde des blauen Dunstes” unterstützen, noch stehe ich hinter militanten Nichtrauchern, die oft von einer Intoleranz gepägt sind, die denen der zuvor genannten Gruppe in nichts nachsteht.

Wer sich die Freiheit nimmt und in einem Festzelt beim Oktoberfest, in dem sich tausende Menschen aufhalten, zu einem Glimmstängel nach dem anderen greift, sollte wirklich mal daran denken, das er damit nicht nur die Mehrheit der Mitfeiernden damit belästigt, sondern auch noch ihre Gesundheit schädigt.
Dieser Zwang zum Passivrauchen auf Massenveranstaltungen drückt jedenfalls nicht die Freiheit aus, die ich mir vorstelle, und die ich mir auch wünsche.

Allerdings muß man natürlich differnzieren. Es ist ein großer Unterschied, ob es sich um ein Festzelt handelt oder die Stammkneipe an der Ecke. Der Wirt hat ein festes Clientel, und warum sollte man es ihm verbieten,  seine Kneipe als Raucherkneipe zu deklarieren, wenn seine Kunschaft damit einverstanden ist, oder es sogar ausdrücklich erwünscht. Hier habe ich dann auch die Möglichkeit als Nitchtraucher, diese Orte zu meiden und mir eine Kneipe in der eben nicht geraucht wird zu suchen.
Man hat hier eindeutig die Wahl im Gegensatz zum Festzelt auf dem Oktoberfest. Da wird es schwierig dem Rauch zu entkommen.

Trotz des so eindeutigen Volksentscheides in Bayern, ist die Diskussion über ein vollständiges Rauchverbot deutschlandweit noch lange nicht entschieden!

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