Die Arbeitssicherheit beschäftigt sich mit der Sicherheit der Mitarbeiter in einem Unternehmen. Sie umfasst vor allem die Vermeidung von Gefahrenquellen für die Gesundheit und ist damit das Ergebnis des Arbeitsschutzes.
Sowohl aus humanen als auch aus ökonomischen Gründen gehört die Arbeitssicherheit zu einer der Kernaufgaben eines Unternehmens. Immerhin bergen gerade Arbeitsunfälle sehr hohe Kosten für Unternehmen und auch für die Gesellschaft. Eine schlechte Arbeitsqualität sowie unqualifizierte Führungskräfte sind oft erste Anzeichen für eine mangelnde Arbeitssicherheit.
Grundlage bilden in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch (SGB VII „gesetzliche Unfallversicherung“). Zu Betriebsärzten und Führungskräften für Arbeitssicherheit finden sich alle Regelungen sowohl zur Ernennung als auch zu den Aufgaben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hält sich der Untenehmer oder der vom Unternehmen Beauftragte (z. B. Betriebs- oder Abteilungsleiter) nicht an diese Gesetze, droht straf- und zivilrechtliche Verfolgung.
Für die Überwachung sind in Deutschland diverse Behörden wie Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz sowie Berufsgenossenschaften der jeweiligen Branche zuständig. Neben den gesetzlichen Regelungen werden von den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Unfallverhütungsvorschriften (BGV) herausgegeben. Diese Vorschriften stellen verbindlich geltendes Recht dar.
In der letzten Zeit geht die Arbeitssicherheit weit über die reine Vermeidung von Unfällen hinaus. Vorbeugung ist mittlerweile ein zu einem wichtigen Detail der Arbeitssicherheit geworden. Unterweisungen, die nach § 12 Abs. 1 ArbSchG während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu erfolgen haben, müssen in Art, Weise und Umfang der Gefahrenquellen im Unternehmen und auch entsprechend den Qualifikationen der Mitarbeiter vorgenommen werden.
Mit der Arbeitssicherheit verbinden sich auch alle Bedingungen zur Qualitätssicherung, Ergonomie und zum Umweltschutz. Hierfür gibt es in Deutschland bestimmte Normen, welche in allen wirtschaftlichen Zusammenhängen beachtet werden müssen, damit keinerlei Gefahren entstehen.
In deutschen Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss nach SGB VII ein Sicherheitsbeauftragter schriftlich bestellt werden. Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Betriebsärzte und alle anderen Mitarbeiter erhalten von ihm Unterstützung bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen, berufsbedingten Krankheiten und sämtlichen Gefahren für die Gesundheit.
Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt in Deutschland eine solche Fachkraft vor. Entsprechend der Ausbildung tragen diese Mitarbeiter die Bezeichnungen Sicherheitsmeister, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsingenieur. Wer die nötige Sachkunde nachweisen kann, wird durch die Berufsgenossenschaften auch ohne eine derartige Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zugelassen. So können je nach Branche (z. B. im Verwaltungsbereich) auch nichttechnische Angestellte zur Fachkraft bestellt werden.
Mittlerweile hat jedes Unternehmen einen gewissen Entscheidungsspielraum bei der Umsetzung der Arbeitssicherheit. Nur wenn tatsächlich ein Unfall passiert, wird eine Berufsgenossenschaft überprüfen, ob die Maßnahmen zur Arbeitssicherung im Unternehmen ausreichend sind
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