Tagelang hatte sie den europäischen und damit auch weite Teile des internationalen Luftverkehrs in ihrem ominösen Griff. Die Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull sorgte nicht nur am Himmel für einen lang anhaltenden Wirbel. Auch auf der Erde geriet so manches aus den Fugen.
Mitarbeiter kamen zu spät oder gar nicht an ihren Arbeitsplatz, dringend benötigte Waren wurden nicht rechtzeitig geliefert. In einem Produktionssystem, das sich in beträchtlichem Maße auf die “just-in-time”-Lieferung ausgerichtet hat, sorgte dies in vielen Betrieben für Chaos, Stillstand und erhebliche Ausfallkosten.
Wer aber haftet in einem solchen Fall von höherer Gewalt? Können beispielsweise Arbeitgeber im Nachhinein Überstunden verlangen, um die ausgefallene Produktion wieder aufzuholen? Nur bedingt, wie ein Artikel in der Wochenzeitung die Zeit recherchiert hat. Bei höherer Gewalt haftet der Chef zeigt, wie das deutsche Arbeitsrecht mit Fällen höherer Gewalt verfährt.
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